Für viele Schulabgänger beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen dann eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe gewähren.
Der Antrag dafür muss rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“.
Jugendliche sind anspruchsberechtigt, in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder in Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses.
Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Volljährige, verheiratete oder Auszubildende mit Kind können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Die Höhe der zustehenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterkunft.