Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig (SPD) lehnt Forderungen der CDU, dass anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte künftig innerhalb der ersten sechs Monate einer Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben sollen ab.
Martin Dulig: „Ich lehne Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge weiterhin ab. Wir werden den im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde jetzt nicht aushöhlen und den sozialen Frieden in unserem Land in Gefahr bringen. Dies habe ich seit Monaten für Sachsen klar gemacht – dazu stehen wir auch weiterhin in der Koalition mit der CDU.“
Die Folge des CDU-Vorschlages wäre ein zweiter „Billiglohn-Arbeitsmarkt“ für Flüchtlinge und Asylberechtigte, welcher tatsächlich zu einem Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt führen könnte.
Wenn ein Flüchtling aufgrund seiner möglichen eingeschränkten Qualifikation beziehungsweise seiner Sprachkenntnisse nicht in der Lage sei, sofort 100 Prozent Leistungen zu erbringen, wie die CDU behauptet, dann ist der Niedriglohn die falsche Antwort, heißt es aus dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Dulig war erst vor wenigen Wochen Gast des Riesaer Wirtschaftsballs und hatte sich dort mit zahlreichen Unternehmern getroffen.