Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch bei der Landratswahl des Landkreises Meißen am 11. Oktober 2020 sowie einem möglichen zweiten Wahlgang am 8. November 2020 in den Wahllokalen grundlegende Dinge zu beachten.
Alle Wählerinnen und Wähler sowie die Wahlhelfer sind angehalten, stets den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes zu wahren. Weiterhin sollten alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es wird empfohlen und darum gebeten, zur Wahl einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und für die Wahlhandlung zu benutzen. Dennoch werden darüber hinaus Kugelschreiber für die Wähler bereitgehalten. An den Eingangsbereichen des Wahlgebäudes wird die Handdesinfektion ermöglicht.