Stundung von Steuerzahlungen für Unternehmen
Sächsische Finanzämter und die Stadt Riesa ergreifen Maßnahmen
zur Unterstützung der Wirtschaft
Die Stadt Riesa ergänzt die Maßnahmen des Finanzamtes im Umgang mit Steuerzahlungen von Unternehmen für fällige offene Forderungen.
Legt ein Unternehmen plausibel dar, dass ein Zusammenhang zwischen mangelnder Liquidität und den aktuellen Maßnahmen besteht, kann ohne größere Nachweise eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer gewährt werden.
Die Stundungsanträge sind formlos mit kurzer und nachvollziehbarer Begründung bei der Stadtverwaltung Riesa schriftlich zu stellen sowie mit Angabe des vorgesehenen Stundungszeitraumes per Post oder als pdf-Datei per E-Mail an kasse@stadt-riesa.de einzureichen.
Von der Mahnung und Beitreibung von offenen Forderungen wird zunächst bis 30. April 2020 abgesehen. Dies gilt jedoch nicht für Forderungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren.