Das Landratsamt Meißen hat das Erreichen des maßgeblichen Inzidenzwertes bekannt gemacht. Nach RKI beträgt der Inzidenzwert am 30. November 2020 213,1. Das Landratsamt Meißen hat die Vierte Allgemeinverfügung zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Auch wenn der Landkreis Meißen noch nicht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 überschritten hat, gelten ab Dezember strengere Beschränkungen. Gründe dafür sind die Inzidenzwerte in den umliegenden Landkreisen und der Kreisfreien Stadt Dresden, sowie die bereits absehbare Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Meißen. Die Landkreise haben sich daher auf einheitliche Regelungen verständigt. Die Vierte Allgemeinverfügung regelt unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an unterschiedlichen Orten sowie die Abgabe und den Konsum von Alkoholika. Zudem ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe zählt die Allgemeinverfügung auf. Grundlage ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die verschiedene Regelungen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte vorsieht, wenn der Inzidenzwert die Marke 50 bzw. 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.