Mit dem Ende der Schulzeit können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Da in den nächsten Monaten für viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder der besuch einer weiterführende Schule beginnt, müssen Nachweise eingereicht werden. Damit die Agentur für Arbeit für ein volljähriges Kind das Kindergeld auch nach Ende der Schulausbildung weiterzahlen kann, benötigt man dort die Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder den Besuch einer weiterführenden Schule. Dabei genügt schon eine Kopie des Lehrvertrags, der Immatrikulationsbescheinigung oder einer Schulbescheinigung.
Wichtig ist, der Familienkasse die Pläne nach Schulende mitzuteilen, zum Beispiel, wenn ein Kind noch auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ist. Die entsprechenden Formulare stehen im Online-Formulardienst zur Verfügung.