Gemäß § 3 der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen, die am 02. November 2020 in Kraft getreten ist, besteht in der Riesaer Fußgängerzone auf der Hauptstraße die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Das gilt ebenso für die Besucherinnen und Besucher des Riesaer Wochenmarktes auf dem Rathausplatz. Das Ordnungsamt wird gemeinsam mit der Polizei regelmäßige Streifengänge durchführen, um die Einhaltung der „Maskenpflicht“ zu kontrollieren. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass auf Spielplätzen die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr und für Erwachsene besteht. Außerdem wird empfohlen, beim Bringen und Abholen der Schulkinder auch vor dem Schulgelände unbedingt auf die Abstandsregelungen zu achten.