Am 10. Dezember 2020 ist im Landkreis Meißen die Sechste Allgemeinverfügung zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum besteht nun an allen Orten, an denen regelmäßig mehrere Menschen zu erwarten sind. Auf einem leeren Fußweg ist das Tragen einer Maske nicht notwendig. Gegenüber gestern gibt es 153 neu mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierte Personen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 426,5.