Ein unerfüllter Kinderwunsch kann leidvoll und belastend für betroffene Paare sein. Die AOK PLUS hilft beim Kinderwunsch und bezuschusste seit 2013 rund 1,8 Millionen Euro zur künstlichen Befruchtung, davon für rund 1.150 Behandlungen im vergangenen Jahr. Die Besonderheit: Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Behandlungskosten von 50 Prozent übernimmt die sächsisch-thüringische Gesundheitskasse für bei ihr versicherte Ehepaare weitere 25 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
„Mit dieser Satzungsleistung beträgt unsere Unterstützung insgesamt 75 Prozent“, rechnet Andrea Epkes, Geschäftsführerin Ambulante Versorgung der AOK PLUS, vor. „Sachsen und Thüringen sowie der Bund übernehmen jeweils weitere bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, den Paare tragen müssten. Mit diesen Zuschüssen ist eine Entlastung von bis zu 100 Prozent von den erstattungsfähigen Behandlungskosten möglich.“ Eine künstliche Befruchtung kostet mindestens 3.000 Euro.
Einen Antrag auf Zuschuss können betroffene Ehepaare aus Thüringen bei ihrer zuständigen Behörde stellen. Für Ehepaare aus Sachsen ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben direkt zuständig. Um den Erstattungsbetrag der AOK PLUS zu erhalten, ist der vom Arzt erstellte Behandlungsplan zur Bearbeitung und Genehmigung in einer Filiale der Gesundheitskasse einzureichen.