Auch im Jahr 2021 sollen verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen wieder mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Voraussetzungen sind vorbildliche Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem oder sozialem Gebiet sowie der Kinder- und Jugendarbeit. Vorschläge können bis zum 16. April 2021 an das Landratsamt, Büro Landrat gesendet werden. Die vorgeschlagene Person sollte ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben. Jeder Vorschlag bedarf einer kurzen Begründung und muss durch mindestens zehn verschiedene Unterschriften begleitet werden. Im Dezember 2008 hat der Kreistag die Stiftung eines Ehrenpreises für ein verdienstvolles bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Meißen beschlossen. Der Preis – ein Becher aus Meissner Porzellan – wird seither in jedem Jahr an sechs verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger überreicht.