Am Nachmittag des 08. Juni 2020 ist ein Quadfahrer bei einem Verkehrsunfall auf einer Zufahrt zur S 88 leicht verletzt worden. Er stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Der 32-Jährige Quadfahrer kam von der B 169 und wollte nach rechts auf die S 88 in Richtung Glaubitz einbiegen. Dabei fuhr er auf einen vor ihm haltenden Opel Combo auf. Der 32-Jährige wurde leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von rund 2.500 Euro.
Während der Unfallaufnahme stellten Polizeibeamte fest, dass der Quadfahrer offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogentest reagierte positiv auf Cannabis. Außerdem fanden die Beamten bei ihm eine geringe Menge der Droge.
Die Polizisten veranlassten eine Blutentnahme, stellten den Führerschein des Mannes sicher und leiteten ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den Mann ein.