Bundestag und Bundesrat haben am 15.05.2020 das Sozialschutzpaket II verabschiedet und damit auch die vorübergehende Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird um drei weitere Monate verlängert – für Personen, deren Anspruch zwischen bis zum 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Menschen, die Arbeitslosengeld erhalten, müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Auch Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben, müssen nicht aktiv werden.