Sachsen/ Viele, vor allem ältere Sachsen werden künftig vor diesen Abzog- Methoden der MGN GmbH sicherer sein. Eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsens stoppte nun die Machenschaften der GmbH, denn das Landgericht Leipzig hat entschieden: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen. Vor allem ältere Menschen wurden in vielen Teilen Sachsens telefonisch zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln überredet. Erst mit einem Schreiben, das zu einer „Kur“ mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten gratuliert, wurde den Betroffenen die Auswirkungen dieses Telefonates klar. „Bei einem Abo von monatlich 49,95 Euro werden damit mehr als 1.000 Euro in zwei Jahren fällig. Ein Rücktritt war quasi nicht möglich.